Lärmschutz und Ruhezeiten
Lärmschutz und Ruhezeiten in der Gemeinde Sirnach
In der Gemeinde Sirnach gibt es keine spezifische polizeiliche Verordnung über Ruhezeiten. Stattdessen gelten die Empfehlungen des Bundes sowie die Bestimmungen des Zivilgesetzbuchs, der Lärmschutzverordnung und des Bundesgesetzes über den Umweltschutz. Diese Regelungen helfen, ein respektvolles und friedliches Zusammenleben zu fördern.
Lärm wird dann als störend empfunden, wenn er die allgemeine Lebensqualität beeinträchtigt.
Allgemeine Ruhezeiten
Nachtruhe 22.00 – 06.00 Uhr
Mittagsruhe 12.00 – 13.00 Uhr
Ergänzende Ruhezeiten
Montag bis Freitag 06.00 – 08.00 Uhr und 20.00 – 22.00 Uhr
Samstag 06.00 – 08.00 Uhr und 18.00 – 22.00 Uhr
An den öffentlichen Ruhetagen (alle Sonntage, 1. und 2. Januar, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. Mai, 1. August, 25. und 26. Dezember) bitten wir alle, besonders auf die Lautstärke zu achten, um die Ruhe der Mitmenschen zu respektieren.
Die Nachtruhe ab 22.00 Uhr muss auch bei speziellen Anlässen immer berücksichtigt werden und kann mit keiner Bewilligung umgangen werden. Es wird empfohlen, bei Veranstaltungen vorgängig die Anwohner/innen über allfälligen Lärm zu informieren.
Bitte beachten Sie, dass Bauarbeiten gesondert geregelt sind. Hier gelten spezifische Zeiten. Für «private» Bauarbeiten wird empfohlen, die «Allgemeinen Ruhezeiten» einzuhalten.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Sirnach ein Ort bleibt, an dem sich alle wohlfühlen und ein harmonisches Miteinander herrscht.
